Erstellen Sie bitte zuerst ein Benutzerkonto um Werbeanzeigen erstellen zu können.
Das Erstellen von Werbeanzeigen ist sofort nach erfolgter Registrierung möglich.
Die Nutzung der Plattform zu Marketingzwecken ist ausschliesslich gewerblichen Anbietern vorbehalten.
Die Zahlung zu erstellender Werbeanzeigen ist vorab zu leisten. Der Betrag wird erst nach Freigabe der Werbeanzeige durch den Betreiber von Irem Konto abgebucht. Erfolgt keine Freigabe, findet keine Abbuchung statt.
Das Erstellen von Werbeanzeigen ist jedoch weiterhin ohne Einschränkungen möglich.
Für Registrierungen von österreichischen Unternehmen und Unternehmen innerhalb der EU, die keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, wird Mehrwertsteuer in Höhe von 20 % berechnet.
HOBIDD GmbH
DR FRANZ-REINPRECHT-WEG 5
9020 KLAGENFURT AM WS
ÖSTERREICH
HOBIDD GmbH (im weiteren „Betreiber“ genannt) betreibt die online-Plattform HOBIDD.com (nachstehend kurz „hobidd“).
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachstehend kurz „AVB“) regeln die Bedingungen für das Einstellen, Bewerben und Abrechnen von Werbeeinschaltungen auf der Plattform durch gewerbliche Werbepartner. Die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch HOBIDD GmbH auf hobidd.com erfolgt ausschließlich aufgrund dieser AVB.
Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt ausschließlich aufgrund dieser AVB.
Abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Werbepartners werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese AVB gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Betreiber und dem jeweiligen Vertragspartner.
Werbepartner stellen dem Betreiber ein definiertes Budget („Urlaubsgeld“) zur Verfügung, das im Rahmen einer Werbeanzeige mit einem Reiseangebot verknüpft wird. Dieses Urlaubsgeld wird ausschließlich dann Interessenten (im Weiteren „Teilnehmer“ genannt) als Preisnachlass gewährt, wenn der jeweilige Aufenthalt zuvor auf Facebook öffentlich geteilt wurde und nachweislich über die Plattform gebucht wurde.
Das bereitgestellte Urlaubsgeld wird vollständig zur Reduzierung des Verkaufspreises eines Aufenthalts verwendet. Eine anderweitige Nutzung, Auszahlung oder Verrechnung ist ausgeschlossen.
Es handelt sich um eine leistungsgebundene Werbemaßnahme mit Community-Reichweite, nicht um klassische Werbung im herkömmlichen Sinn.
Um als Werbepartner die Dienste von hobidd als Werbepartner nutzen zu können, ist eine Registrierung erforderlich. Diese erfolgt online und ist an einen Freischaltcode geknüpft, welcher dem Anbieter per SMS übermittelt wird.
Mit der Eingabe der Daten auf hobidd erklärt sich der Werbepartner ausdrücklich damit einverstanden, dass Firmenname, Anschrift, UID-Nr, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer, Email-Adresse und URL vom Betreiber für die in diesen AVB dargelegten Zwecke gespeichert und verwendet, insbesondere zu den von ihm eingestellten Werbeeinschaltungen auf hobidd angezeigt und veröffentlicht, werden.
Die bei der Registrierung anzugebenden Benutzerdaten sind wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
Das vom Werbepartner bereitgestellte Budget („Urlaubsgeld“) wird ausschließlich zur Gewährung von Preisnachlässen auf Aufenthalte verwendet, in die die jeweilige Werbeanzeige systemseitig eingebunden ist.
Eine anderweitige Verwendung des Urlaubsgeldes durch den Betreiber ist ausgeschlossen. Das Urlaubsgeld wird weder für allgemeine Werbemaßnahmen noch für interne Zwecke verwendet.
Wird das Urlaubsgeld innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung nicht durch einen Teilnehmer im Rahmen einer Buchung in Anspruch genommen, wird die Werbeanzeige automatisch deaktiviert. Das bereitgestellte Budget wird in diesem Fall vom Betreiber für den Erwerb von Aufenthaltsgutscheinen eingesetzt, die im Rahmen von Gewinnspielen über die Plattform verlost werden.
Ein Rechtsanspruch auf die konkrete Durchführung solcher Maßnahmen oder auf eine bestimmte Art der Verwendung besteht nicht. Zeitpunkt und Ausgestaltung der damit verbundenen Marketingaktionen obliegen ausschließlich dem Betreiber.
Eine Rückzahlung des bereitgestellten Budgets ist in jedem Fall ausgeschlossen
Die Werbeanzeige wird vom Werbepartner direkt über das System der Plattform erstellt.
Alle Inhalte müssen den qualitativen, rechtlichen und thematischen Anforderungen des Betreibers entsprechen. Insbesondere sind Werbeanzeigen mit irreführenden Angaben, politischen Inhalten, diskriminierenden Aussagen oder Verstößen gegen Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechte unzulässig und werden nicht veröffentlicht.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Werbeinhalte mit Bezug zu Heilversprechen, Glücksspiel, Alkohol oder sexuellen Inhalten. Der Betreiber behält sich ausdrücklich vor, Werbeanzeigen vor Veröffentlichung zu prüfen und bei Verstößen oder Unstimmigkeiten abzulehnen.
Der Betreiber behält sich vor, Werbeanzeigen vor Veröffentlichung zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen.
Nach Erstellung der Werbeanzeige durch den Werbepartner wird diese vom Betreiber vor Veröffentlichung inhaltlich überprüft. Die Prüfung erfolgt insbesondere im Hinblick auf rechtliche Zulässigkeit, sachliche Richtigkeit sowie Übereinstimmung mit den Anforderungen gemäß Punkt 05 dieser AVB.
Entspricht die Werbeanzeige den Anforderungen, wird sie freigeschaltet und veröffentlicht. Bei inhaltlichen Verstößen oder formalen Mängeln erfolgt keine Freischaltung. In diesem Fall bleibt das bereitgestellte Budget erhalten und kann vom Werbepartner für die Erstellung einer neuen Werbeanzeige verwendet werden.
Eine Rückerstattung des Budgets ist ausgeschlossen. Erfolgt innerhalb von sieben Tagen nach Ablehnung durch den Betreiber keine erneute Erstellung einer Werbeanzeige, wird das verbleibende Budget vom Betreiber für den Erwerb von Aufenthaltsgutscheinen eingesetzt, welche im Rahmen von Gewinnspielen über die Plattform vergeben werden. Der Werbepartner wird in diesem Zusammenhang als Sponsor ausgewiesen.
Die systemseitige Einbindung von Werbeanzeigen erfolgt gestaffelt und orientiert sich an der Höhe des vom Werbepartner bereitgestellten Urlaubsgeldes. Um ein angemessenes Verhältnis zwischen dem eingesetzten Budget und dem Gesamtwert des jeweiligen Aufenthalts zu gewährleisten, werden Werbeanzeigen ausschließlich solchen Angeboten zugeordnet, bei denen die Höhe des Urlaubsgeldes in einem nachvollziehbaren Verhältnis zum Buchungspreis steht.
Die Zuweisung erfolgt automatisiert durch das System und dient der Relevanz und Effizienz der Werbemaßnahme. Eine bevorzugte oder manuelle Platzierung einzelner Werbeanzeigen durch den Werbepartner ist ausgeschlossen.
Beim Festlegen des Urlaubsgeldes wird angezeigt, in welche Preiskategorien von Aufenthalten die Werbeanzeige eingebunden wird.
Aktivierte Werbeanzeigen werden jeweils für einen Zeitraum von 24 Stunden systemseitig in ein zufällig ausgewähltes Aufenthaltsangebot auf der Plattform eingebunden. Während dieses Zeitraums ist das mit der Anzeige verknüpfte Urlaubsgeld für Besucher der Plattform sichtbar und einlösbar.
Nach Ablauf der 24-stündigen Laufzeit wird die jeweilige Werbeanzeige automatisch aus dem zuvor zugeordneten Aufenthaltsangebot entfernt und systemseitig nach dem Zufallsprinzip einem anderen Aufenthaltsangebot zugewiesen, das dem festgelegten Werbebudget entspricht.
Diese Zuweisung wiederholt sich fortlaufend, bis das bereitgestellte Urlaubsgeld vollständig eingelöst wurde oder die maximale Laufzeit gemäß Punkt 11 erreicht ist.
Pro registriertem Werbepartner können maximal drei Werbeanzeigen zeitgleich aktiv sein. Eine gleichzeitige Ausspielung weiterer Anzeigen ist systemseitig ausgeschlossen. Weitere Anzeigen können erst nach Beendigung oder Deaktivierung bestehender aktiver Anzeigen erstellt und veröffentlicht werden
Nach Veröffentlichung der Werbeanzeige ist eine nachträgliche Bearbeitung durch den Werbepartner nicht mehr möglich. Änderungen am Text, an Bildern oder an der Höhe des Urlaubsgeldes können nach Freischaltung nicht vorgenommen werden.
Die Plattform ist mehrsprachig verfügbar. Inhalte und Werbeanzeigen, die vom Werbepartner in deutscher Sprache eingegeben werden, werden systemseitig automatisch in andere auf der Plattform verfügbare Sprachen übersetzt. Dabei kommen maschinelle Übersetzungsdienste wie Google Translate oder DeepL zum Einsatz.
Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder inhaltliche Genauigkeit der automatisch erzeugten Übersetzungen. Eine Haftung für daraus resultierende Missverständnisse, fehlerhafte Darstellungen oder wirtschaftliche Nachteile ist ausgeschlossen.
Im Zweifelsfall gilt ausschließlich die deutsche Originalfassung der Inhalte sowie dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen als verbindlich.
Das Urlaubsgeld kann ausnahmslos nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der jeweilige Aufenthalt zuvor von einem Teilnehmer öffentlich auf Facebook geteilt wurde. Durch das Teilen des Angebots wird der reguläre Verkaufspreis des Aufenthalts automatisch um den in der Werbeanzeige ausgewiesenen Urlaubsgeldbetrag reduziert.
Ein und dieselbe Werbeanzeige kann von mehreren Teilnehmern zeitgleich über Facebook geteilt werden. Das Urlaubsgeld wird jedoch ausschließlich dem Teilnehmer gewährt, der als Erster die Buchung des Aufenthaltes über die Plattform abschließt.
Das vom Werbepartner zur Verfügung gestellte Urlaubsgeld ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der jeweiligen Werbeanzeige für einen Zeitraum von maximal 60 Kalendertagen gültig. Eine vorzeitige Deaktivierung der Anzeige erfolgt, sobald das Urlaubsgeld im Rahmen einer Buchung nachweislich durch einen Teilnehmer in Anspruch genommen wurde. In diesem Fall gilt die Werbeleistung als vollständig erbracht, das Budget als verbraucht und die Anzeige wird systemseitig deaktiviert.
Wird das Urlaubsgeld innerhalb der vorgesehenen Laufzeit nicht eingelöst, wird die Werbeanzeige ebenfalls automatisch deaktiviert.
Das nicht verwendete Urlaubsgeld wird grundsätzlich für den Erwerb von Aufenthaltsgutscheinen verwendet, die im Rahmen von Gewinnspielen über die Plattform verlost werden. Ein Rechtsanspruch auf die konkrete Durchführung solcher Maßnahmen oder auf eine bestimmte Art der Verwendung besteht nicht. Der Zeitpunkt und die Auswahl der damit verbundenen Marketingaktionen obliegen ausschließlich dem Betreiber.
Der Werbepartner wird in diesem Zusammenhang als Sponsor namentlich ausgewiesen. Eine Rückzahlung des bereitgestellten Budgets ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, veröffentlichte Werbeanzeigen sowie damit verbundene Inhalte auch nach Ablauf ihrer Laufzeit intern zu archivieren. Die Archivierung erfolgt ausschließlich zu Zwecken der technischen Dokumentation, Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung.
Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung, Wiederveröffentlichung oder Zugriff durch den Werbepartner besteht nicht.
Werbeanzeigen können vom Werbepartner eigenständig deaktiviert werden, eine Reaktivierung ist jedoch ausgeschlossen. Nach Deaktivierung wird die betreffende Anzeige systemseitig endgültig geschlossen und für Teilnehmer nicht mehr sichtbar.
Das ursprünglich dafür bereitgestellte Urlaubsgeld wird in diesem Fall vom Betreiber für den Erwerb von Aufenthaltsgutscheinen verwendet, welche im Rahmen von Gewinnspielen vergeben werden. Eine Rückzahlung des Budgets ist ausgeschlossen.
Es gilt sinngemäß Punkt 15 dieser AVB.
Die Zahlung des vom Werbepartner gewählten Budgets erfolgt vor dem Erstellen der jeweiligen Werbeanzeige. Die entsprechende Rechnung wird unmittelbar nach Zahlungsbestätigung per E-Mail übermittelt.
Mit der Zahlung des Budgets sind sämtliche Leistungen des Betreibers im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und Platzierung der Werbeanzeige vollständig abgegolten. Es entstehen keine weiteren Kosten, insbesondere keine Provisionen, Servicegebühren oder laufenden Entgelte.
Das bereitgestellte Budget wird ausschließlich zur Gewährung von Preisnachlässen oder für den Erwerb von Aufenthaltsgutscheinen verwendet. Eine Rückzahlung, auch in Teilbeträgen, ist ausgeschlossen.
Der Werbepartner ist für sämtliche von ihm übermittelten Inhalte, einschließlich Texte, Bilder und Verlinkungen, allein verantwortlich. Er sichert zu, alle hierfür erforderlichen Nutzungs-, Urheber- und Verwertungsrechte rechtmäßig zu besitzen und bei der Veröffentlichung keine Rechte Dritter zu verletzen.
Der Werbepartner verpflichtet sich, den Betreiber hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, die aus einer Verletzung dieser Pflichten entstehen, vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.
Der Werbepartner ist berechtigt, die von ihm erstellte Werbeanzeige mit integriertem Urlaubsgeld auch über eigene Kanäle zu bewerben. Dies umfasst insbesondere die Verbreitung über Social Media, E-Mail-Newsletter, Unternehmenswebseiten oder sonstige Marketingmaßnahmen.
Eine inhaltliche Veränderung der Anzeige ist im Rahmen dieser Eigenwerbung nicht zulässig. Es dürfen ausschließlich die vom System generierten Inhalte verwendet werden.
Bei Zuwiderhandlung ist der Betreiber berechtigt, den betroffenen Werbepartner ohne Vorankündigung zu sperren und sämtliche laufenden Werbeanzeigen zu deaktivieren. Eine Rückerstattung des Budgets erfolgt in diesem Fall nicht.
Der Werbepartner ist dafür verantwortlich, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte wie Texte, Bilder und Links in technisch einwandfreiem Zustand übermittelt werden und auf der Plattform ordnungsgemäß dargestellt werden können.
Alle Inhalte müssen frei von Rechten Dritter sein und dürfen keine Schadsoftware, fehlerhaften Codes oder technische Störungen verursachen. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für Funktionsbeeinträchtigungen, die auf unvollständige, fehlerhafte oder ungeeignete Daten des Werbepartners zurückzuführen sind.
Die Laufzeit einer Werbeanzeige beträgt 60 Kalendertage ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Wird das bereitgestellte Urlaubsgeld innerhalb dieses Zeitraums nicht im Rahmen einer Buchung durch einen Teilnehmer in Anspruch genommen, wird die Anzeige automatisch deaktiviert.
Eine erneute Schaltung der Anzeige unter Verwendung desselben Budgets ist nicht möglich. Das nicht genutzte Urlaubsgeld wird vom Betreiber für den Erwerb von Aufenthaltsgutscheinen verwendet, die im Rahmen von Gewinnspielen über die Plattform verlost werden. Der Werbepartner wird dabei namentlich als Sponsor ausgewiesen.
Mit Ablauf der Laufzeit oder mit vollständiger Inanspruchnahme des Urlaubsgeldes gilt die vereinbarte Werbeleistung als vollständig erbracht. Ein Anspruch auf Rückerstattung, auch in Teilbeträgen, ist ausgeschlossen.
Die eigenständige Deaktivierung einzelner Werbeanzeigen durch den Werbepartner ist zulässig. Eine vorzeitige Vertragskündigung im Sinne einer vollständigen Beendigung der Geschäftsbeziehung ist hingegen ausgeschlossen.
Bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Allgemeinen Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht ist der Betreiber berechtigt, den betroffenen Werbepartner ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise von der weiteren Nutzung der Plattform auszuschließen.
Der Ausschluss kann insbesondere durch Sperrung des Zugangs, Deaktivierung von Werbeanzeigen oder Löschung von Inhalten erfolgen. Ein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung des bereitgestellten Budgets besteht in diesem Fall nicht.
Personenbezogene Daten des Werbepartners werden vom Betreiber ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verarbeitet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine ausdrückliche Einwilligung des Werbepartners vorliegt.
Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind der jeweils gültigen Datenschutzerklärung auf der Plattform zu entnehmen.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, sofern sachliche Gründe dies erfordern. Änderungen werden dem Werbepartner vor Inkrafttreten in geeigneter Form mitgeteilt.
Die weitere Nutzung der Plattform nach Bekanntgabe der Änderungen gilt als Zustimmung zur jeweils aktualisierten Fassung dieser AVB. Widerspricht der Werbepartner den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen ab Mitteilung, gelten diese als akzeptiert.
Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Inanspruchnahme des bereitgestellten Urlaubsgeldes, die Reichweite der Werbeanzeige, die Anzahl der erfolgten Teilungen durch Teilnehmer oder den wirtschaftlichen Erfolg der Werbeschaltung.
Für die technische Verfügbarkeit der Plattform wird keine ununterbrochene Erreichbarkeit garantiert. Betriebsunterbrechungen, Systemausfälle oder vorübergehende Einschränkungen können jederzeit erfolgen, insbesondere aus Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründen. Aus der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Plattform können keine Ansprüche gegenüber dem Betreiber abgeleitet werden.
Für Inhalte, die vom Werbepartner zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden, ist ausschließlich der Werbepartner verantwortlich. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für deren Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.
Eine Haftung des Betreibers für direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn im Zusammenhang mit der Nutzung oder Nichtverfügbarkeit der Plattform ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Personenschäden.
Der Werbepartner verpflichtet sich, den Betreiber gegenüber sämtlichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Werbeanzeige entstehen, vollständig schad- und klaglos zu halten. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen, Wettbewerbsverstößen, Markenrechtsverletzungen oder irreführender Werbung sowie alle damit verbundenen Kosten der Rechtsverteidigung.
Ein Widerrufsrecht gemäß § 1 KSchG besteht nicht, da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB) richtet. Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen, einschließlich Fragen zu deren Zustandekommen, Gültigkeit oder Auslegung, wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Betreibers in Klagenfurt, Österreich, als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Vertragssprache ist Deutsch. Bei Abweichungen zwischen verschiedenen Sprachfassungen ist ausschließlich die deutsche Version maßgeblich.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich diese Vertragsbedingungen als lückenhaft erweisen.