BARTER . GEGENGESCHÄFT . KOMPENSATION

Um Ihr Marketingbudget zu schonen und dennoch effizient werben zu können, bieten wir Ihnen auf unserer Marketingplattform neben den herkömmlichen Bezahltarifen auch die Option, Kosten für alle BARTER Tarife mit einem Aufenthalt in Ihrem Haus in Form eines Gutscheins gegenzurechnen.

Ein Gegengeschäft | eine Kompensation ist ein reines Tauschgeschäft zwischen zwei Unternehmen, bei dem kein Zahlungsstrom stattfindet, also eine Leistung gegen eine Leistung getauscht wird. Es entstehen dabei | daher keinerlei finanziellen Aufwände für Ihr Unternehmen.


IHRE VORTEILE

° Keine Fixkosten 
° bis zu 12 Monate kostenlos Aufenthalte anbieten
° Steigerung des Bekanntheitsgrades Ihres Hauses
° Erhöhte Werbewirksamkeit durch veröffentlichte Pauschalen
° Direkte Kommunikation mit Interessenten
° Bessere Auslastung buchungsschwächerer Perioden 

 

ABLAUF

° Kostenlose Registrierung eines BARTER Tarifs
° Übermittlung des Gutscheines an den Betreiber 
° Akzeptieren des angebotenen Gutscheins durch den Betreiber 
° Aktivierung des Nutzerkontos


GEGENGESCHÄFT ANBIETEN . GUTSCHEIN ERSTELLEN

Sofern Ihre Registrierung auf unserer Plattform als gewerblicher Anbieter abgeschlossen ist und Sie sich für einen BARTER Tarif entschieden haben, lassen Sie uns bitte spätestens drei Tage nach Ihrer Registrierung einen Gutschein über einen Aufenthalt zukommen, die dem Gegenwert des ausgewählten Paketes entspricht.

Das Erstellen des Gutscheins erfolgt auf hobidd.com.

Haben wir Ihren Gutschein erhalten und akzeptieren ihn, wird Ihr Nutzerkontonto freigeschaltet und alle Services des gewählten Tarifs können nun uneingeschränkt genutzt werden. Erhalten wir binnen drei Tagen kein verwertbares Angebot, wird Ihr Nutzerkonto gelöscht. Eine neuerliche Registrierung ist jedoch möglich.


WERT DES GUTSCHEINS

Der Wert | REGULÄRE PREIS des Aufenthaltes ist voreingestellt und entspricht dem Wert des gewählten Tarifs. Dieser Wert kann nicht geändert werden.

Bitte achten Sie daher unbedingt darauf, dass die im Gutschein enthaltenen Leistungen zumindest dem Wert des gewählten Tarifs entsprechen. 

 

IHR GAST DER UMSATZBRINGER

Ist Ihr Gast einmal im Haus, macht er auch Umsatz.

Nutzen Sie daher unbedingt die Möglichkeit, Ihre Gäste schon vorab über im Haus buchbare Zusatzleistungen in Ihrem Angebot bestmöglich zu informieren. Egal welche Art von Zusatzleistungen zur Verfügung stehen, je besser der Gast schon im Voraus darüber Bescheid weiß, desto eher wird er Leistungen auch in Anspruch nehmen und somit auch dementsprechend mehr Umsatz machen.

Bitte beachten Sie, dass es für Gäste beim Erwerb von Gutscheinen NICHT möglich ist, Zusatzleistungen zuzubuchen, da die dafür erzielten Mehrerträge von uns als Verkäufer des Gutscheins, nicht mit dem Leistungserbringer abgerechnet werden können. 

 

BUCHUNGSSCHWACHE PERIODEN NUTZEN

Für uns spielt es keine Rolle, für welchen Zeitraum Sie uns einen Gutschein für den von Ihnen gewählten BARTER Tarif zur Verfügung stellen. Für Sie als Anbieter macht es natürlich durchaus Sinn, Aufenthalte in buchungsschwachen Perioden dafür heranzuziehen. Wir richten uns dabei ganz nach Ihnen.

Frühestmöglicher Zeitpunkt für den Aufenthalte ist mindestens vier Monate nach erfolgter Registrierung.


BEWERBEN VON GUTSCHEINEN

Nachdem wir daran interessiert sind, den zur Verfügung gestellten Gutschein bestmöglich zu verwerten, werden wir diesen deshalb auch in unsere crossmedialen Marketingaktivitäten integrieren. 

Den daraus resultierenden Mehrwert zur Steigerung des Bekanntheitsgrades Ihres Hauses gibt es also gratis dazu.  



VERKAUF VON GUTSCHEINEN

Der Betreiber verkauft von Leistungserbringern zur Verfügung gestellte Gutscheine. 

Bei Verkauf von Gutscheinen haben Leistungserbringer keinen Einfluß auf die vom Betreiber festgelegten Verkaufspreise für Gutscheine. Der Betreiber hält fest, dass Verkaufspreise für Gutscheine nicht über dem vom Leistungserbringer festgelegten Verkaufspreis liegen.

Bei der Bezahlung von Gutscheinen wird darauf hingewiesen, dass die Zahlung aufgrund einer Marketingkooperation an den Betreiber erfolgt.

 

VERLOSEN VON GUTSCHEINEN

Dem Betreiber steht es zu, Gutscheine zu Marketingzwecken zu verlosen.



LEISTUNGSERBRINGER 

Der Betreiber ist NICHT der Leistungserbringer.
Der Aussteller des Gutscheins ist und bleibt der Leistungserbringer. 

Allfällige aus dem Verkauf und | oder der Verlosung des Gutscheins resultierende Ansprüche des Käufers | Gewinners sind ausschließlich gegenüber dem Leistungserbringer geltend zu machen. 

 

NICHTERBRINGUNG VON LEISTUNGEN . HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Können zur Verfügung gestellte Gutscheine vom Teilnehmern nicht beim Leistungserbringer eingelöst werden, ist ausschließlich der Leistungserbringer in vollem Maße schadensersatzpflichtig. Der Leistungserbringer haftet in vollem Umfang für alle dem Käufer | Gewinner des Gutscheins in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.

Der Betreiber übernimmt im Falle einer Nichterbringung von Leistungen, fehlerhafter oder teilweiser Leistungserbringung durch den Leistungserbringer keinerlei Funktion und Haftung. Der Betreiber ist im Falle einer Nichterbringung von Leistungen, fehlerhafter Leistungserbringung oder Insolvenz des Leistungserbringers sowie sonstigen rechtlichen Ansprüchen von Teilnehmern schad- und klaglos zu halten. 

Schadenersatzansprüche werden vom Teilnehmer direkt an den Leistungserbringer | Aussteller des Gutscheins gerichtet.

Jegliche Form von gerichtlichen wie auch außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten haben zwischen dem Leistungserbringer und dem Käufer | Gewinner des Gutscheins zu erfolgen.

Der Leistungserbinger verpflichtet sich, den Betreiber vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.  Der Leistungserbringer stellt den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich sämtlicher anfallenden Rechtsverfolgungskosten, frei.

 

ANSPRECHPARTNER . KONTAKT

Der Austeller des Gutscheins bleibt in allen Belangen der Ansprechpartner für Interssenten und zukünftige Gäste.

Es werden auch weiterhin die Kontaktdatendes Ausstellers des Gutscheins im Angebot angezeigt, sodass bei Rückfragen zum Aufenthalt jederzeit direkt mit dem Leistungserbringer Kontakt aufgenommen werden kann. 

Haben Sie noch Fragen oder benötigen weitere Informationen zu diesem Thema, geben Sie uns bitte über unser Kontaktformular Bescheid. Wir helfen Ihnen gerne weiter.







MM-MEDIA . WIE WIRD GEGENGERECHNET

 
Um Ihr Marketingbudget zu schonen und dennoch effizient werben zu können, bieten wir Ihnen auf unserer Marketingplattform die Möglichkeit, Kosten die bei einer Registrierung für das Package EXPERT entstehen würden, gegenzurechnen. Dabei werden Aufenthalte in Ihrem Betrieb zu tausc



Durch die mit Gutschein anreisenden Gäste steigen dabei nur Ihre variablen Kosten, nicht aber die Fixkosten (wie im folgenden Abschnitt genauer erläutert wird). Der Unterschied zum Geld fordernden Marketingverhalten liegt also darin, dass Sie für Werbemaßnahmen Ihre ohnehin hohen Fixkosten aufstocken würden, beim Media-Bartering hingegen nur die vergleichsweise geringen variablen Kosten anfallen.

 

Bedenken Sie dabei, dass diese Gäste nur aufgrund des Gutscheinkaufs bei Ihnen zu Gast sind und Ihnen dieser Umsatz mit unbelegten Zimmern ohne die Aktion entgangen wäre. Im besten Fall handelt es sich um Gäste, denen Ihr Hotel noch nicht bekannt war und die es durch den Gutscheinerwerb sowie dem daraus folgenden Aufenthalt erst kennen und lieben lernen.

In jedem Fall hat Ihr Leerstand durch Media-Bartering aber noch zur Bewerbung Ihres Hauses und damit zur Steigerung des Bekanntheitsgrads beigetragen, da die Zahl der Werbeempfänger über die der Gutscheinkäufer hinausgeht. 


MM MEDIA . DER GAST ALS UMSATZBRINGER

Ist der Gast im Haus, macht er auch Umsatz.

Egal 

Jeder Ihrer Gäste hat Bedürfnisse, z.B. nach Entspannung, Spaß oder auch nur nach Speisen und Getränke, die er sich im Rahmen seines Aufenthalts in Ihrem Haus erfüllen möchte. Wenn Sie entsprechende Zusatzleistungen in Ihrem Hotel anbieten, wie z.B. Massagen, eine Bar oder diverse Freizeitangebote, können Sie davon ausgehen, dass auch Ihre Gäste mit Gutschein zusätzlich in Ihrem Haus konsumieren werden. Somit haben Sie durch Media-Bartering nicht nur die Werbeleistung erhalten, sondern auch Gäste, mit denen Sie weiteren Umsatz generieren.

 

 

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass Sie mit Media-Bartering die Leerstände Ihres Hauses nutzen, die geringeren variablen Kosten für Ihre Marketingmaßnahmen aufwenden und obendrein noch einen Teil durch den generierten Umsatz zurückerhalten.

 

 

MM MEDIA . HAFTUNG


Der Betreiber tritt gegenüber dem Endkunden beim Gutscheinverkauf lediglich als Vermittler auf.

der tatsächliche Leistungsanspruch des Endkonsumenten besteht gegenüber dem Leistungsträger bzw. Kooperationspartner. Bei Insolvenz oder bei Schadenersatzansprüchen sowie sonstige rechtliche Ansprüche von Kunden an den Vertragspartner ist die MMEDIA24 schadund klaglos zu halten. Schadenersatzansprüche bei fehlerhafter Leistungserbringung sind vom Vertragspartner zu erfüllen. Beispiel: Ein Kunde erwirbt bei MMEDIA24 einen € 100,- - Gutschein und kauft im Elektrohandel damit einen Fernseher der defekt ist, so kann der Kunde keine Ansprüche an die MMEDIA24 stellen sondern ausschließlich an den Vertragspartner. Allgemeines: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Der

 

MM MEDIA . PREISGESTALTUNG

Gutscheinvertrieb und Preisgestaltung: Nachdem die MMEDIA24 vom Vertragspartner im Rahmen eines Werbegeschäftes Wertgutscheine erhalten hat ist diese berechtigt, Wertgutscheine zu einem beliebigen Preis an Dritte abzugeben auch wenn der Preis unter dem Nominalen des Gutscheines liegt. Die Preisgestaltung unterliegt alleine der MMEDIA24.


Haftung: Die MMEDIA24 tritt gegenüber dem Endkunden beim Gutscheinverkauf als Vermittler auf, der tatsächliche Leistungsanspruch des Endkonsumenten besteht gegenüber dem Leistungsträger bzw. Kooperationspartner. Bei Insolvenz oder bei Schadenersatzansprüchen sowie sonstige rechtliche Ansprüche von Kunden an den Vertragspartner ist die MMEDIA24 schadund klaglos zu halten. Schadenersatzansprüche bei fehlerhafter Leistungserbringung sind vom Vertragspartner zu erfüllen. Beispiel: Ein Kunde erwirbt bei MMEDIA24 einen € 100,- - Gutschein und kauft im Elektrohandel damit einen Fernseher der defekt ist, so kann der Kunde keine Ansprüche an die MMEDIA24 stellen sondern ausschließlich an den Vertragspartner.


https://www.gutschein24.at/wp-content/uploads/2016/07/AGB-MMEDIA24-BARTERZAHLUNGEN.pdf


MM MEDIA




Beim Kompensieren handelt es sich um ein Tauschgeschäft. Dabei tauschen Sie die von Ihnen gewünschte Werbeleistung (bspw. Radio-, Plakat-, TV-, Onlinewerbung uvm.) gegen eine Leistung Ihres Hotels. In der Regel werden in der Hotelbranche Gutscheine für Übernachtungen getauscht, aber auch andere Leistungen wären prinzipiell als Tauschgegenstände möglich. . Deshalb erläutern wir Ihnen nachfolgend, welchen Nutzen Sie speziell in der Hotellerie aus Media-Bartering ziehen.

MM MEDIA . HAFTUNG


Der Betreiber tritt gegenüber dem Endkunden beim Gutscheinverkauf lediglich als Vermittler auf.

der tatsächliche Leistungsanspruch des Endkonsumenten besteht gegenüber dem Leistungsträger bzw. Kooperationspartner. Bei Insolvenz oder bei Schadenersatzansprüchen sowie sonstige rechtliche Ansprüche von Kunden an den Vertragspartner ist die MMEDIA24 schadund klaglos zu halten. Schadenersatzansprüche bei fehlerhafter Leistungserbringung sind vom Vertragspartner zu erfüllen. Beispiel: Ein Kunde erwirbt bei MMEDIA24 einen € 100,- - Gutschein und kauft im Elektrohandel damit einen Fernseher der defekt ist, so kann der Kunde keine Ansprüche an die MMEDIA24 stellen sondern ausschließlich an den Vertragspartner. Allgemeines: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Der

GOLF-LIVE .  HAFTUNG . GEWÄHRLEISTUNG FÜR DEN AUFENTHALT

https://www.golf-live.at/greenfee_shop_wwwow/agb

Die Angaben über vermittelte Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger dem Golf-Live Shop gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung des Golf-Live Shops gegenüber dem Auftraggeber dar.

Die Haftung des Golf-Live Shops erstreckt sich auf die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden. Der Golf-Live Shop haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistungen der Leistungsträger.

Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Golf-Live Shop nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Golf-Live Shop nur, sofern er für seine Vermittlungstätigkeit vom Kunden eine Gebühr erhebt und eine Kardinalpflicht des Vermittlungsvertrages verletzt; in diesem Fall ist die Haftung auf den Kaufpreis beschränkt.



Wenn das Gutscheinunternehmen den Gutschein selbst ausstellt, ist es bis zu einem gewissen Grad dafür verantwortlich, dass das andere Unternehmen (z.B. das Hotel) die im Gutschein genannte Leistung erbringt.

!!! Wenn das Gutscheinunternehmen den Gutschein nur für das andere Unternehmen (z.B. das Hotel) verkauft (d.h. den Gutschein nur vermittelt, ohne selbst als Aussteller des Gutscheins aufzutreten), ist das Gutscheinunternehmen hingegen nicht dafür verantwortlich, dass die im Gutschein verbriefte Leistung vom Hotel erbracht wird.