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ERFORDERLICHE BESTÄTIGUNGEN
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PEPPERMINDED MARKETING SOLUTIONS
DR FRANZ-REINPRECHT-WEG 5
9020KLAGENFURT AM WS
ÖSTERREICH
Der Investor gewährt dem Darlehensnehmer ein qualifiziert nachrangiges Darlehen im Sinne des § 67 der Insolvenzordnung (IO). Rückzahlungen sowie Zinszahlungen erfolgen ausschließlich, sofern und soweit dadurch keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Darlehensnehmers entsteht oder vertieft wird.
Im Falle einer Insolvenz oder drohenden Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers treten sämtliche Ansprüche aus dem Darlehen – einschließlich Zinsen, Nebenforderungen und etwaiger Rückforderungen – vollständig hinter die Forderungen aller anderen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger zurück.
Der Investor verzichtet insoweit ausdrücklich auf eine Durchsetzung seiner Ansprüche, solange deren Erfüllung zu einem Insolvenzgrund führen oder diesen verschärfen würde.
Diese Nachrangregelung gilt uneingeschränkt für alle Forderungen aus dem Darlehen, unabhängig von deren rechtlicher Begründung oder Zeitpunkt der Entstehung.
Der Investor bestätigt ausdrücklich, die wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen des qualifizierten Nachrangs und des Rangrücktritts vollständig verstanden zu haben.
| Darlehensnehmer: |
PEPPERMINDED MARKETING SOLUTIONS GmbH Dr. Franz-Rein 9020 Klagenfurt Österreich |
| Investor: | Gewerblicher Investor. Natürliche oder juristische Person, die das Darlehen im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit gewährt. |
| Vertragszweck: | Finanzierung von erweiterten Marketingaktivitäten sowie dem Zukauf von Aufenthalten für die Plattform hobidd.com. |
Als gewerblicher Investor im Sinne dieser Vereinbarung gilt jede natürliche oder juristische Person, die das Darlehen im Rahmen ihrer gewerblichen, unternehmerischen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gewährt.
Der Investor bestätigt mit Vertragsabschluss, nicht als Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) zu handeln.
Falschangaben zum Investorenstatus können zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag und zur Rückabwicklung der Investition führen. Der Darlehensnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus unrichtigen Angaben zum Investorenstatus resultieren.
Durch Betätigen des Buttons „JETZT INVESTIEREN“ im Rahmen des digitalen Zeichnungsprozesses bekundet der Investor verbindlich seine Absicht, ein Investment unter den nachstehenden Bedingungen zu tätigen.
Das Zustandekommen des Investmentvertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die vom Investor bereitgestellten Gutscheine sowie die vorgeschlagenen Verkaufspreise vom Darlehensnehmer geprüft und ausdrücklich angenommen werden (siehe hierzu auch Punkt 11 dieser AVB).
Nur nach ausdrücklicher Annahme der bereitgestellten Gutscheine und der vorgeschlagenen Verkaufspreise durch den Darlehensnehmer wird dem Investor die Möglichkeit eröffnet, das Investment durch Einzahlung des gewählten Investmentbetrags abzuschließen.
Die Einzahlung hat innerhalb von 72 Stunden nach Annahme der Gutscheine und Verkaufspreise zu erfolgen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Einzahlung, wird das Nutzerkonto deaktiviert und die bereitgestellten Gutscheine verfallen ersatzlos.
Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, dem Investor den Eingang des Investmentbetrags innerhalb von sieben Werktagen schriftlich zu bestätigen.
Durch Betätigen des Buttons "JETZT INVESTIEREN" im Rahmen des digitalen Zeichnungsprozesses und anschließender Bestätigung durch den Darlehensnehmer kommt der Vertrag zustande.
Der Investor verpflichtet sich, den gewählten Investmentbetrag innerhalb von fünf Werktagen auf das Treuhandkonto des Plattformbetreibers zu überweisen. Darüber hinaus ist der Investor dazu verpflichtet, entsprechende Gutscheine für die Reinvestition bereitzustellen (siehe hierzu auch Punkt 11 dieser AVB).
Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, dem Investor innerhalb von sieben Werktagen den Eingang des Investmentbetrags zu bestätigen.
Die Laufzeit des qualifiziert nachrangigen Darlehens beträgt 18 Monate, beginnend mit dem vollständigen Eingang des Investmentbetrags auf dem Treuhandkonto sowie der Bestätigung der bereitgestellten Gutscheine durch den Darlehensnehmer.
Das Darlehen ist endfällig. Der Darlehensbetrag einschließlich der bis dahin aufgelaufenen Zinsen wird in einer Summe am Ende der Laufzeit zur Zahlung fällig, vorbehaltlich der in Punkt 1 dieser AVB geregelten qualifizierten Nachrangigkeit.
Das Darlehen wird mit einem festen Zinssatz in Höhe von 12 % p. a. verzinst.
Die Zinsen werden auf den gesamten investierten Betrag berechnet und sind – vorbehaltlich der Nachrangigkeit gemäß Punkt 1 – zusammen mit dem Darlehensbetrag am Ende der Laufzeit zur Zahlung fällig.
Der Darlehensnehmer ist berechtigt, frühestens 12 Monate nach Vertragsabschluss eine Teilrückzahlung des Darlehens vorzunehmen. Diese Teilrückzahlung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch seitens des Investors.
Eine Teilrückzahlung darf maximal 50 % des ursprünglich investierten Betrags umfassen. Der zurückgezahlte Betrag wird ab dem Zeitpunkt der Rückzahlung nicht weiter verzinst.
Der verbleibende Darlehensbetrag wird weiterhin gemäß den vertraglich vereinbarten Konditionen verzinst und ist am Ende der Laufzeit vollständig fällig.
Eine vorzeitige Kündigung durch den Investor ist ausgeschlossen.
Bei dem vorliegenden Darlehen handelt es sich um ein qualifiziert nachrangiges Darlehen gemäß § 67 IO. Rückzahlungen sowie Zinszahlungen erfolgen ausschließlich unter der Prämisse, dass dadurch weder Zahlungsunfähigkeit noch Überschuldung entsteht oder vertieft wird.
Im Falle einer Insolvenz oder drohenden Zahlungsunfähigkeit sind sämtliche Forderungen aus diesem Darlehen – einschließlich Zinsen, Nebenforderungen sowie etwaiger Rückforderungsansprüche – nachrangig gegenüber allen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubigern. Im vorliegenden Fall wird eine Rückzahlung ausschließlich in dem Fall in Betracht gezogen, dass nach vollständiger Befriedigung aller vorrangigen Gläubiger noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
Es werden keine Sicherheiten gewährt. Der Investor trägt das volle Risiko eines Teil- oder Totalverlusts der eingebrachten Summe sowie der ausstehenden Zinsen.
Es sei darauf hingewiesen, dass der Darlehensnehmer nicht unter die Einlagensicherung fällt.
Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, den Investor unverzüglich in Schriftform zu informieren, sobald Umstände eintreten, die die Rückzahlung des Darlehens gefährden könnten.
Es sei darauf hingewiesen, dass es sich bei dem vorliegenden Darlehen um ein qualifiziert nachrangiges Darlehen mit unternehmerischem Risiko handelt.
Die Mindestinvestition für gewerbliche Investoren beträgt EUR 1.000,00. Investitionen unterhalb dieses Betrags sind ausgeschlossen.
Die vom Investor bereitgestellten Mittel sind ausschließlich für den strukturierten Ausbau des Angebotsportfolios auf hobidd.com vorgesehen. Dies erfolgt durch den gezielten Zukauf von Aufenthaltskontingenten bei ausgewählten Leistungserbringern – vorrangig beim Investor selbst.
Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen werden mindestens 50 Prozent der vom Investor eingebrachten Investitionssumme in Form von Aufenthalten beim jeweiligen Investor zugekauft. Die zugekauften Aufenthalte werden vom Betreiber, der gleichzeitig Darlehensnehmer ist, über die Plattform entweder veräußert oder im Rahmen von Marketingaktionen verlost.
Der Investor bleibt in jedem Fall der Leistungserbringer für die zugekauften Aufenthalte in Form von Gutscheinen.
Das Ziel dieser Maßnahme besteht darin, das Risiko eines Kapitalverlusts für Investoren zu minimieren. Zu diesem Zweck wird ein wesentlicher Teil der Investitionssumme vom Darlehensnehmer unmittelbar durch den Zukauf von Aufenthalten und Pauschalen beim jeweiligen Investor reinvestiert.
Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, die erhaltenen Mittel ausschließlich für den definierten Zweck zu verwenden und sie nicht für private oder betriebsfremde Ausgaben zu nutzen.
Nach Auswahl des gewünschten Investmentbetrags ist der Investor verpflichtet, innerhalb von drei Kalendertagen über die Plattform Gutscheine zu erstellen, deren Gesamtwert dem vorgesehenen Reinvestitionsanteil entspricht.
Die vom Investor bereitgestellten Gutscheine sowie die vorgeschlagenen Verkaufspreise unterliegen der Prüfung und Annahme durch den Darlehensnehmer. Der Darlehensnehmer ist berechtigt, die Annahme der bereitgestellten Gutscheine und/oder der vorgeschlagenen Verkaufspreise ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Das Zustandekommen des Investmentvertrags ist ausdrücklich davon abhängig, dass sowohl die bereitgestellten Gutscheine als auch die vorgeschlagenen Verkaufspreise durch den Darlehensnehmer geprüft und angenommen werden. Ein Anspruch des Investors auf Annahme der bereitgestellten Gutscheine oder der vorgeschlagenen Verkaufspreise besteht nicht.
Erst nach ausdrücklicher Annahme der Gutscheine und Verkaufspreise durch den Darlehensnehmer wird dem Investor die Möglichkeit eröffnet, das Investment durch Einzahlung des gewählten Investmentbetrags verbindlich abzuschließen (siehe auch Punkt 4 dieser AVB).
Die über die Plattform generierten Gutscheine verfügen über eine obligatorische Laufzeit von zwölf Monaten ab dem Datum ihrer Erstellung.
Im Falle des Nicht-Verkaufs eines Gutscheins innerhalb der Laufzeit, wird diese einmalig um weitere sechs Monate verlängert. Der ursprüngliche Wert des Gutscheins wird dabei um 20 Prozent reduziert.
Der Investor sieht sich in der Pflicht, vor einer Verlängerung einen neuen Gutschein über die Plattform zu erstellen, welcher den reduzierten Wert abbildet. Im Falle einer unterbliebenen rechtzeitigen Neuerstellung wird der reduzierte Gutscheinwert bei der späteren Auszahlung an den Investor berücksichtigt.
Im Falle der Nicht-Einlösbarkeit eines Gutscheins aufgrund der Nichtverfügbarkeit des vom Käufer angefragten Reisezeitraums durch den Leistungserbringer, verpflichtet sich der Leistungserbringer zur Bereitstellung eines neuen Gutscheins in ursprünglicher Höhe ohne Reduktion des Gutscheinwerts.
Der Investor nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Rückzahlung und Verzinsung nur im Rahmen der qualifizierten Nachrangigkeit erfolgen können. Im Fall einer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
Eine persönliche Haftung der Gesellschafter oder Dritter ist ausgeschlossen. Eine Durchgriffshaftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Abtretung oder Übertragung von Rechten aus diesem Darlehensvertrag an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Darlehensnehmers unzulässig.
Die Kapitalertragsteuer wird, sofern gesetzlich erforderlich, durch den Darlehensnehmer abgeführt.
Dem Investor entstehen keine weiteren Kosten. Alle Abwicklungskosten trägt der Darlehensnehmer.
Da es sich beim Investor um einen gewerblichen Anbieter im Sinne des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) handelt, besteht kein Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Eine Rückabwicklung der Investition nach Vertragsabschluss ist ausgeschlossen.
Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, das erhaltene Kapital ausschließlich für die in Punkt 9 genannten Zwecke zu verwenden.
Auf Wunsch des Investors wird eine schriftliche Bestätigung über die zweckgemäße Mittelverwendung zur Verfügung gestellt.
Im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten verpflichtet sich der Darlehensnehmer, die Investoren unverzüglich schriftlich zu informieren.
Die Plattform hobidd.com wird in mehreren Sprachen angeboten. Die Inhalte, einschließlich der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB), können in verschiedenen Sprachen angezeigt werden.
Die Übersetzungen erfolgen automatisiert, insbesondere über Dienste wie Google Translate. Der Plattformbetreiber übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Genauigkeit dieser automatischen Übersetzungen.
Im Zweifelsfall gilt ausschließlich die deutsche Sprachfassung der AVB als rechtsverbindlich.
Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AVB, einschließlich Fragen zu deren Zustandekommen, Gültigkeit oder Auslegung, wird das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt, Österreich, als Gerichtsstand vereinbart.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Vertragssprache ist Deutsch.
Mit Abschluss der Registrierung auf der Plattform, der Nutzung der Plattformdienste sowie durch Abgabe der Investitionserklärung bestätigt der Investor, die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Betreibers in ihrer jeweils gültigen Fassung vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Der Investor verzichtet ausdrücklich darauf, eigene allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige entgegenstehende Regelungen geltend zu machen. Solche abweichenden Regelungen werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sie dem Betreiber bekannt sind.
Darüber hinaus verzichtet der Investor ausdrücklich auf die Berufung auf österreichische gesetzliche Bestimmungen, die den getroffenen vertraglichen Regelungen widersprechen oder diese einschränken würden, soweit eine solche Abbedingung rechtlich zulässig ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
Dem Investor wird das gesetzlich vorgeschriebene Informationsblatt gemäß § 4 Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) zur Verfügung gestellt.
Dieses Dokument enthält alle wesentlichen Informationen zur geplanten Investition in hobidd, insbesondere zur Art der Vermögensanlage, den damit verbundenen Chancen und Risiken sowie zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Das Informationsblatt ist vor Abgabe einer Investitionserklärung sorgfältig zu lesen.
Der Investor gewährt dem Darlehensnehmer ein qualifiziert nachrangiges Darlehen im Sinne des § 67 der Insolvenzordnung (IO). Rückzahlungen sowie Zinszahlungen erfolgen ausschließlich, sofern und soweit dadurch keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Darlehensnehmers entsteht oder vertieft wird.
Im Falle einer Insolvenz oder drohenden Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers treten sämtliche Ansprüche aus dem Darlehen – einschließlich Zinsen, Nebenforderungen und etwaiger Rückforderungen – vollständig hinter die Forderungen aller anderen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger zurück.
Der Investor verzichtet insoweit ausdrücklich auf eine Durchsetzung seiner Ansprüche, solange deren Erfüllung zu einem Insolvenzgrund führen oder diesen verschärfen würde.
Diese Nachrangregelung gilt uneingeschränkt für alle Forderungen aus dem Darlehen, unabhängig von deren rechtlicher Begründung oder Zeitpunkt der Entstehung.
Der Investor bestätigt ausdrücklich, die wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen des qualifizierten Nachrangs und des Rangrücktritts vollständig verstanden zu haben.
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Darlehensnehmer:
MARKETING SOLUTIONS, eingetragen in Österreich.
Investor:
Gewerblicher Investor. Natürliche oder juristische Person, die das Darlehen im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit gewährt.
Vertragszweck:
Finanzierung von erweiterten Marketingaktivitäten sowie dem Zukauf von Aufenthalten für die Plattform hobidd.com.
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Als gewerblicher Investor im Sinne dieser Vereinbarung gilt jede natürliche oder juristische Person, die das Darlehen im Rahmen ihrer gewerblichen, unternehmerischen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gewährt.
Der Investor bestätigt mit Vertragsabschluss, nicht als Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) zu handeln.
Falschangaben zum Investorenstatus können zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag und zur Rückabwicklung der Investition führen. Der Darlehensnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus unrichtigen Angaben zum Investorenstatus resultieren.
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Der Vertrag kommt durch das Betätigen des Buttons „JETZT INVESTIEREN“ im Rahmen des digitalen Zeichnungsprozesses und durch die anschließende Bestätigung durch den Darlehensnehmer zustande.
Der Investor überweist den gewählten Betrag auf das Treuhandkonto des Plattformbetreibers innerhalb von 5 Werktagen.
Der Darlehensnehmer bestätigt dem Investor innerhalb von 7 Tagen den Eingang der Investition.
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Die Laufzeit des qualifiziert nachrangigen Darlehens beträgt 18 Monate, beginnend mit dem vollständigen Zahlungseingang auf dem Treuhandkonto.
Das Darlehen ist endfällig. Die Rückzahlung des Darlehensbetrags inklusive der bis dahin aufgelaufenen Zinsen erfolgt in einer Summe am Ende der Laufzeit, vorbehaltlich der in Punkt 1 geregelten Nachrangigkeit.
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Das Darlehen wird mit einem festen Zinssatz in Höhe von 12 % p. a. verzinst.
Die Zinsen werden auf den gesamten investierten Betrag berechnet und sind – vorbehaltlich der Nachrangigkeit gemäß Punkt 1 – zusammen mit dem Darlehensbetrag am Ende der Laufzeit zur Zahlung fällig.
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Der Darlehensnehmer ist berechtigt, frühestens 12 Monate nach Vertragsabschluss eine Teilrückzahlung des Darlehens vorzunehmen. Diese Teilrückzahlung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch seitens des Investors.
Eine Teilrückzahlung darf maximal 50 % des ursprünglich investierten Betrags umfassen. Der zurückgezahlte Betrag wird ab dem Zeitpunkt der Rückzahlung nicht weiter verzinst.
Der verbleibende Darlehensbetrag wird weiterhin gemäß den vertraglich vereinbarten Konditionen verzinst und ist am Ende der Laufzeit vollständig fällig.
Eine vorzeitige Kündigung durch den Investor ist ausgeschlossen.
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Bei dem vorliegenden Darlehen handelt es sich um ein qualifiziert nachrangiges Darlehen im Sinne des § 67 IO. Rückzahlungen sowie Zinszahlungen erfolgen ausschließlich, wenn dadurch weder Zahlungsunfähigkeit noch Überschuldung entsteht oder vertieft wird.
Im Fall einer Insolvenz oder drohenden Zahlungsunfähigkeit sind sämtliche Forderungen aus diesem Darlehen – einschließlich Zinsen, Nebenforderungen sowie etwaiger Rückforderungsansprüche – nachrangig gegenüber allen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubigern. Eine Rückzahlung erfolgt in einem solchen Fall nur, wenn nach vollständiger Befriedigung aller vorrangigen Gläubiger noch ausreichend Mittel vorhanden sind.
Sicherheiten werden nicht gewährt. Der Investor trägt das volle Risiko eines Teil- oder Totalverlusts der eingebrachten Summe sowie der ausstehenden Zinsen.
Der Darlehensnehmer unterliegt keinem Einlagensicherungssystem.
Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, den Investor unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald Umstände eintreten, die die Rückzahlung des Darlehens gefährden könnten.
Hinweis:
Es handelt sich um ein qualifiziert nachrangiges Darlehen mit unternehmerischem Risiko.
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Die bereitgestellten Mittel dienen ausschließlich dem Ausbau des Angebotsportfolios auf hobidd.com, insbesondere durch Zukauf von Aufenthalten und Durchführung gezielter Marketingmaßnahmen.
Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, die erhaltenen Mittel ausschließlich für diesen definierten Zweck zu verwenden.
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Die Mindestinvestition für gewerbliche Investoren beträgt EUR 1.000,00. Investitionen unterhalb dieses Betrags sind ausgeschlossen.
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Der Investor nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Rückzahlung und Verzinsung nur im Rahmen der qualifizierten Nachrangigkeit erfolgen können. Im Fall einer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
Eine persönliche Haftung der Gesellschafter oder Dritter ist ausgeschlossen. Eine Durchgriffshaftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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Die Abtretung oder Übertragung von Rechten aus diesem Darlehensvertrag an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Darlehensnehmers unzulässig.
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Die Kapitalertragsteuer wird, sofern gesetzlich erforderlich, durch den Darlehensnehmer abgeführt.
Dem Investor entstehen keine weiteren Kosten. Alle Abwicklungskosten trägt der Darlehensnehmer.
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Da es sich beim Investor um einen gewerblichen Anbieter im Sinne des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) handelt, ist ein Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ausgeschlossen.
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Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, das erhaltene Kapital ausschließlich für die in Punkt 9 genannten Zwecke zu verwenden.
Auf Wunsch des Investors wird eine schriftliche Bestätigung über die zweckgemäße Mittelverwendung zur Verfügung gestellt.
Im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten verpflichtet sich der Darlehensnehmer, die Investoren unverzüglich schriftlich zu informieren.
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Die Plattform hobidd.com wird in mehreren Sprachen angeboten. Die Inhalte, einschließlich der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB), können in verschiedenen Sprachen angezeigt werden.
Die Übersetzungen erfolgen automatisiert, insbesondere über Dienste wie Google Translate. Der Plattformbetreiber übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Genauigkeit dieser automatischen Übersetzungen.
Im Zweifelsfall gilt ausschließlich die deutsche Sprachfassung der AVB als rechtsverbindlich.
---
Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AVB, einschließlich Fragen zu deren Zustandekommen, Gültigkeit oder Auslegung, wird das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt, Österreich, als Gerichtsstand vereinbart.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Vertragssprache ist Deutsch.
---
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
---
Dem Investor wird das gesetzlich vorgeschriebene Informationsblatt gemäß § 4 Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) zur Verfügung gestellt.
Dieses Dokument enthält alle wesentlichen Informationen zur geplanten Investition in hobidd, insbesondere zur Art der Vermögensanlage, den damit verbundenen Chancen und Risiken sowie zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Das Informationsblatt ist vor Abgabe einer Investitionserklärung sorgfältig zu lesen.
Der Investor gewährt dem Darlehensnehmer ein qualifiziert nachrangiges Darlehen im Sinne des § 67 der Insolvenzordnung (IO). Rückzahlungen sowie Zinszahlungen erfolgen ausschließlich, sofern und soweit dadurch keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Darlehensnehmers entsteht oder vertieft wird.
Im Falle einer Insolvenz oder drohenden Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers treten sämtliche Ansprüche aus dem Darlehen – einschließlich Zinsen, Nebenforderungen und etwaiger Rückforderungen – vollständig hinter die Forderungen aller anderen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger zurück.
Der Investor verzichtet insoweit ausdrücklich auf eine Durchsetzung seiner Ansprüche, solange deren Erfüllung zu einem Insolvenzgrund führen oder diesen verschärfen würde.
Diese Nachrangregelung gilt uneingeschränkt für alle Forderungen aus dem Darlehen, unabhängig von deren rechtlicher Begründung oder Zeitpunkt der Entstehung.
Der Investor bestätigt ausdrücklich, die wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen des qualifizierten Nachrangs und des Rangrücktritts vollständig verstanden zu haben.
| Darlehensnehmer: | PEPPERMINDED MARKETING SOLUTIONS, eingetragen in Österreich. |
| Investor: | Gewerbliche Anbieter. Natürliche oder juristische Person, die ein qualifiziert nachrangiges Darlehen gemäß diesen Bedingungen gewährt. |
| Vertragszweck: | Finanzierung von erweiterten Marketingaktivitäten für die Plattform hobidd.com |
Der Vertrag kommt durch das Betätigen des Buttons „JETZT INVESTIEREN“ und die Bestätigung durch den Darlehensnehmer zustande.
Der Investor überweist den gewählten Betrag auf das Treuhandkonto des Betreibers innerhalb von 5 Werktagen.
Der Darlehensnehmer bestätigt dem Investor innerhalb von 7 Tagen den Erhalt der Investition.
Die Laufzeit des qualifiziert nachrangigen Darlehens beträgt 18 Monate ab dem Tag des vollständigen Zahlungseingangs auf dem Treuhandkonto des Darlehensnehmers.
Das Darlehen ist endfällig. Die Rückzahlung des Darlehensbetrags inklusive der bis dahin aufgelaufenen Zinsen erfolgt in einer Summe am Ende der Laufzeit, vorbehaltlich der in Punkt 1 geregelten Nachrangigkeit.
Das Darlehen wird mit einem festen Zinssatz in Höhe von 12 % p. a. verzinst.
Die Zinsen werden auf den gesamten investierten Darlehensbetrag berechnet und sind – vorbehaltlich der Nachrangigkeit gemäß Punkt 1 – zusammen mit dem Darlehensbetrag am Ende der Laufzeit zur Zahlung fällig.
Der Darlehensnehmer ist berechtigt, frühestens 12 Monate nach dem Datum des Vertragsabschlusses eine Teilrückzahlung des Darlehens vorzunehmen. Diese Teilrückzahlung erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis; ein Anspruch des Investors auf vorzeitige Rückzahlung besteht nicht.
Eine Teilrückzahlung darf maximal 50 % des ursprünglich investierten Betrags umfassen. Der rückgezahlte Betrag wird ab dem Rückzahlungszeitpunkt nicht mehr verzinst.
Die Zinszahlung erfolgt bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Teilrückzahlung. Nach erfolgter Teilrückzahlung wird der rückgezahlte Betrag nicht weiter verzinst. Der verbleibende Darlehensbetrag wird weiterhin gemäß den vertraglich vereinbarten Konditionen verzinst und ist am Ende der Laufzeit vollständig fällig.
Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch den Investor ist ausgeschlossen.
Bei dem vorliegenden Darlehen handelt es sich um ein qualifiziert nachrangiges Darlehen im Sinne des § 67 der Insolvenzordnung (IO). Das bedeutet, dass Rückzahlungen des Darlehensbetrags sowie die Zahlung der vereinbarten Zinsen ausschließlich erfolgen dürfen, wenn dadurch weder die Zahlungsfähigkeit noch die Überschuldung des Darlehensnehmers im Sinne der Insolvenzordnung gefährdet wird oder eintreten würde.
Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Darlehensnehmers sind sämtliche Ansprüche aus diesem Darlehen – einschließlich Zinsen, Nebenforderungen sowie Rückforderungsansprüche – nachrangig gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen anderer Gläubiger. Eine Rückzahlung an den Investor ist in einem solchen Fall nur möglich, wenn nach der vollständigen Befriedigung aller vorrangigen Gläubiger noch ausreichende Mittel vorhanden sind.
Sicherheiten werden für dieses Darlehen nicht gewährt. Der Investor trägt das volle Risiko eines Teil- oder Totalverlusts der eingebrachten Investitionssumme sowie der ausstehenden Zinsen. Das Darlehen ist daher als unternehmerisches Risiko zu qualifizieren und nicht mit klassischen Bankanlagen oder durch gesetzliche Einlagensicherungssysteme geschützten Produkten vergleichbar.
Der Darlehensnehmer unterliegt nicht dem österreichischen Einlagensicherungssystem.
Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, den Investor unverzüglich und schriftlich zu informieren, sobald Umstände eintreten oder erkennbar werden, die eine Rückzahlung des Darlehensbetrags gefährden könnten. Dies gilt insbesondere bei Eintritt von wirtschaftlichen Entwicklungen, die zu Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung führen können.
Hinweis:
Es handelt sich um ein qualifiziert nachrangiges Darlehen mit hohem Risiko.
Die vom Investor bereitgestellten Mittel dienen ausschließlich dem strukturierten Ausbau des Angebotsportfolios auf der Plattform hobidd.com. Dies erfolgt durch den gezielten Zukauf von Aufenthalten bei ausgewählten Leistungserbringern, vorrangig bei Investoren selbst.
Ziel ist es, einerseits qualitativ hochwertige Inhalte auf der Plattform bereitzustellen und andererseits gewerblichen Investoren durch den unmittelbaren Rückfluss eines Teils ihrer Investitionssumme in Form operativ verwertbarer Leistungen einen zusätzlichen Nutzen zu verschaffen.
Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, die erhaltenen Mittel ausschließlich für diesen definierten Zweck zu verwenden und nicht für private oder betriebsfremde Ausgaben zu nutzen.
Die Mindestinvestition für gewerbliche beträgt EUR 1.000,00
Investitionen unter diesem Betrag ist ausgeschlossen.
Der Investor nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass es sich bei dem gewährten Darlehen um ein qualifiziert nachrangiges Darlehen gemäß § 67 Insolvenzordnung handelt. Die Rückzahlung des investierten Kapitals sowie die Zahlung der vereinbarten Zinsen erfolgen ausschließlich unter der Voraussetzung, dass dadurch die Zahlungsfähigkeit des Darlehensnehmers nicht gefährdet oder vertieft wird.
Im Fall einer Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder Insolvenz besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Es kann zu einem vollständigen oder teilweisen Verlust des investierten Kapitals sowie ausstehender Zinsen kommen.
Eine persönliche Haftung des Darlehensnehmers, seiner Gesellschafter oder verbundenen Unternehmen ist ausgeschlossen. Eine Durchgriffshaftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Abtretung oder Übertragung von Ansprüchen des Investors aus diesem Darlehensvertrag an Dritte ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Darlehensnehmers nicht zulässig. Eine Zustimmung kann aus wichtigem Grund verweigert werden.
Die gesetzlich vorgeschriebene Kapitalertragsteuer wird – sofern erforderlich – vonseiten des Darlehensnehmers ordnungsgemäß abgeführt.
Dem Investor entstehen darüber hinaus keine weiteren Kosten. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Abwicklung und Auszahlung des Darlehens übernimmt der Darlehensnehmer.
Handelt es sich beim Investor um einen gewerblichen Anbieter im Sinne des Unternehmensgesetzbuchs (UGB), ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, das erhaltene Kapital ausschließlich für die im Vertrag definierten Zwecke zu verwenden, insbesondere für Marketingmaßnahmen und die operative Weiterentwicklung der Plattform HOBIDD.
Auf Wunsch des Investors ist eine schriftliche Bestätigung über den Mittelverwendungszweck und den Stand der Umsetzung zu übermitteln.
Im Falle einer drohenden wirtschaftlichen Schieflage verpflichtet sich der Darlehensnehmer, alle betroffenen Investoren umgehend zu informieren.
Die Plattform wird in mehreren Sprachen angeboten. Alle Inhalte auf hobidd.com können in mehreren Sprachen angezeigt werden.
Die Übersetzungen erfolgen automatisch durch den Google Übersetzer. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Genauigkeit der Übersetzungen und haftet nicht für Missverständnisse oder Fehler, die aus der Nutzung der automatischen Übersetzungsfunktion entstehen können.
Im Zweifelsfall gilt die deutsche Version der AVB als maßgeblich.
Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem AVB sowie für die Frage ihrer Gültigkeit wird wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht für Klagenfurt, Österreich, vereinbart. Gerichtssprache ist Deutsch.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Vertragssprache ist Deutsch.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AVB nicht. Dies gilt sinngemäß für eine Ergänzung dieser AVB im Falle von Lücken.
Anbei finden Sie das gesetzlich vorgeschriebene Informationsblatt gemäß § 4 (AltFG).
Dieses Dokument enthält alle wesentlichen Angaben zu Ihrer geplanten Investition in SALEX, insbesondere zur Art der Vermögensanlage, zu Chancen und Risiken sowie zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.