Wie Sie sich sicherlich vorstellen können, ist unser Budget für den Zukauf von Gutscheinen gerade in der so wichtigen Startphase des Projektes leider begrenzt.
Daher ist es für uns umso wichtiger, dieses Budget gezielt einzusetzen und Gutscheine zu bestmöglichen Konditionen zu erwerben. Unser Ziel ist es, durch diese Investition nicht nur das Angebot auf unserer Plattform zu erweitern, sondern auch eine längerfristige, nachhaltige Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern zu etablieren.
Da im Voraus auch nicht absehbar ist, ob und zu welchen Preisen zugekaufte Gutscheine weiterverkauft werden können, ist der Einkauf zu attraktiven Konditionen für uns unverzichtber. Dabei spielt es für uns keine Rolle, ob sich diese vorteilhaften Konditionen in einem reduzierten Einkaufspreis, zusätzlichen Aufenthaltstagen oder einem kostenlosen Upgrade der Zimmerkategorie widerspiegeln. Idealerweise ergibt sich eine Kombination dieser Möglichkeiten.
Bitte berücksichtigen Sie zudem, dass Sie als Anbieter im Rahmen dieser Kooperation die Plattform kostenlos nutzen und von der zusätzlichen Sichtbarkeit Ihrer Aufenthalte profitieren. Darüber hinaus werden die erworbenen Gutscheine aktiv in unsere Online-Marketingmaßnahmen eingebunden, um deren Reichweite zu erhöhen und Direktbuchungen zu steigern.
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Preisvnacherhandlungen über das System möglich. |
Nichts steht für uns als Betreiber mehr im Vordergrund, als zu verstehen, wie HOBIDD verbessert werden kann. |
VOUCHER 400 |
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Wert des Gutscheins EUR 400,00 03 Monate kostenloser Zugang zur Plattform. 03 zweckgebundene Aufenthalte erforderlich. |
Wert des Gutscheins EUR 400,00 03 Monate kostenloser Zugang zur Plattform. 03 zweckgebundene Aufenthalte erforderlich. |
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Um Besuchern unserer Plattform schon von Beginn an hochwertige Inhalte bieten zu können, bauen wir auf Kooperationen und wollen einen Teil unseres Marketingbudgets dazu nutzen, um Gutscheine für Aufenthalte zuzukaufen. Im Gegenzug stellen uns Anbieter Inhalte in Form von zweckgebundenen Aufenthalten bereit.
Zugekaufte Gutscheine werden unabhängig vom Leistungsdatum unmittelbar nach Erstellung von zweckgebundenen Angeboten des Abieters vom Betreiber bezahlt.
Da wir als Betreiber natürlich großes Interesse daran haben, zugekaufte Gutscheine bestmöglich zu verwerten, bewerben wir diese explizit in unseren crossmedialen Marketingkampagnen.
Leistungserbringer profitieren somit nicht nur von der sofortigen Bezahlung des Gutscheins, sondern auch von erhöhter Reichweite Ihrer Angebote inklusive aller daraus resultierenden Side-Effects wie die Steigerung des Bekanntheitsgrades Ihres Hauses und dem daraus resultierenden plus an Direktbuchungen.
Keine Fixkosten
Bis zu 12 Monate kostenlose Nutzung der Plattform
Sofortiger Umsatz
Steigerung des Bekanntheitsgrades Ihres Hauses
Erhöhte Werbewirksamkeit durch gezieltes Bewerben Ihres Angebotes | Gutscheins
Bessere Auslastung buchungsschwächerer Perioden
Mehr Direktbuchungen
HOBIDD lebt von einem hochwertigen und vielfältigen Angebot. Deshalb ist es gerade in der Anfangsphase entscheidend, dass wir Besuchern eine breite Auswahl an attraktiven Aufenthalten präsentieren können. Nur so gelingt es, Interesse zu wecken, Reichweite zu generieren und langfristig eine starke Marketingplattform zu etablieren.
Durch den gezielten Zukauf von Gutscheinen zu Marketingzwecken erweitern wir das Angebot für Besucher der Plattform und stellen gleichzeitig sicher, dass Ihre Angebote von Beginn an maximale Reichweite erzielen und wahrgenommen werden.
Beide Seiten profitieren.
Ist der Gast im Haus, macht er auch Umsatz.
Der Gast ist der wichtigste Umsatzfaktor. Nicht nur durch seine Übernachtung, sondern auch durch alle Zusatzleistungen, die er während seines Aufenthalts in Anspruch nimmt. Denn sobald der Gast angekommen ist, erhöht sich meist die Laune und somit die Bereitschaft, sich etwas Besonderes zu gönnen.
Nutzen Sie daher unbedingt die Gelegenheit, Ihre Gäste bereits vor Urlaubsantritt persönlich über zusätzliche Annehmlichkeiten in Ihrem Haus zu informieren. Egal ob Wellnessangebote, kulinarische Erlebnisse oder exklusive Zusatzleistungen. Je besser der Gast im Vorfeld informiert ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass er Angebote annimt und seinen Gesamtumsatz steigert.
Diese zusätzlich verfügbaren Annehmlichkeiten steigern nicht nur die Vorfreude des Gastes, sondern sorgen auch für ein auf den jeweiligen Gast abgestimmtes Urlaubserlebnis.
Als Leistungserbringer stehen Sie immer in direktem Kontakt zu Interessenten.
Die gesamte Kommunikation wird mittels integrierter Chatfunktion auf unserer Plattform unkompliziert und nachvollziehbar abgewickelt. Nutzen Sie diese Möglichkeit um gezielt zu präsentieren und zu verkaufen.
Um das Procedere, beginnend mit dem Anbieten bis hin zur Bezahlung von Gutscheinen so einfach wie möglich zu gestalten, wird der gesamte Prozess über unsere Platform abgewickelt.
Die Abwicklung ist einfach, strukturiert und transparent. Anbieter stehen immer in direktem Kontakt mit dem Betreiber und einem reibungslosen Ablauf steht somit nichts im Wege. Da wir als Betreiebr auch als Verkäufer des Gutscheins agieren, fallen keine Provisonen oder sonstigen Kosten für Anbieter an.
Kostenlose Registrierung des Anbieters
Übermittlung des Gutscheines an den Betreiber
Preisvorschlag des Betreibers
Akzeptieren des angebotenen Gutscheins durch den Betreiber
Veröffentlichen von zweckgebundenen Aufenthalten
Übermittlung einer Gutschrift vom Betreiber
Bezahlung des Gutscheins durch den Betreiber binnen fünf Tagen
Nachdem Sie sich für einen der kostenlosen VOUCHER Tarife enschieden haben, gelangen Sie zur Registrierung.
Nach abgeschlossener Registrierung folgt das Erstellen des Gutscheins.
Haben Sie uns den Gutschein übermittelt, geben Sie uns bitte 3 Tage Zeit um darauf zu reagieren.
Der Wert | REGULÄRE PREIS des Aufenthaltes ist voreingestellt und entspricht dem Wert des gewählten Tarifs. Dieser Wert kann nicht geändert werden.
Bitte achten Sie daher unbedingt darauf, dass die im Gutschein enthaltenen Leistungen zumindest dem Wert des gewählten Tarifs entsprechen.
Der Betreiber übermittelt dem Anbieter einen Preisvorschlag, zu welchem er bereit wäre den angebotenen Gutschein zuzukaufen.
Dem Anbieter steht es frei dem Betreiber einen Gegenvorschlag zu unterbreiten oder den erhaltenen Preisvorschlag anzulehnen.
Akzeptiert der Anbieter den vom Betreiber oder akzeptiert der Betreiber den vom Anbieter erhaltenen Preisvorschlag, gilt der Zukauf als bestätigt. Der Anbieter kann mit dem Erstellen von zweckgebundenen Angeboten beginnen.
Zweckgebundene Angebote sind Aufenthalte, welche vom Anbieter auf der Plattform zu veröffentlichen sind, um kostenlosen Zugang zur Plattform zu erhalten und den Zukauf des Gutscheins durch den Betreiber abzuschließen. Also eine Kooperation, bei der Anbieter aktiv in den Aufbau der Plattform miteinbezogen werden und so auch von erweiterten kostenlosen Vermarktungsmöglichkeiten profitieren.
Erstellte Aufenthalte des Leistungserbringers werden für Besucher der Plattform zugänglich, sobald alle erforderlichen zweckgebundenen Angebote online sind. Interessenten wird eine breite Auswahl an direkt buchbaren Aufenthalten geboten.
Ein wesentlcher Punkt dieser Marketingmaßnahme ist, Interessenten längerfristig Inhalte bieten zu können. Daher ist das System so voreingestellt, dass eingestellte Angebote frühestens 02 Monate nach derer Erstellung buchbar sind.
Wurden alle erforderlichen zweckgebundene Angebote zeitgerecht vom Leistungserbringer veröffentlicht, gilt der Zukauf des Gutscheins zu den Betreiber zu vereinbarten Konditionen als rechtskräftig.
Der Anbieter erhält vom Betreiber eine Gutschrift in der Höhe des Wertes des zugekauften Gutscheins.
Der Kaufpreis des Gutscheins wird vom Betreiber innerhalb von fünf Banktagen rein netto auf das Bankkonto des Anbieters überwiesen. Eine Gutschriftsbestätigung wird dem Anbieter per E-Mail übermittelt.
Der Betreiber verkauft von Leistungserbringern zufgekaufte Gutscheine.
Bei Verkauf von Gutscheinen haben Leistungserbringer keinen Einfluß auf die vom Betreiber festgelegten Verkaufspreise für Gutscheine. Der Betreiber hält fest, dass Verkaufspreise für Gutscheine nicht über dem vom Leistungserbringer festgelegten Verkaufspreis liegen.
Bei der Bezahlung von Gutscheinen wird darauf hingewiesen, dass die Zahlung aufgrund einer Marketingkooperation an den Betreiber erfolgt.
Dem Betreiber steht es zu, Gutscheine zu Marketingzwecken zu verlosen.
Der Betreiber ist NICHT der Leistungserbringer.
Der Aussteller des Gutscheins ist und bleibt der Leistungserbringer.
Allfällige aus dem Verkauf und | oder der Verlosung des Gutscheins resultierende Ansprüche des Käufers | Gewinners sind ausschließlich gegenüber dem Leistungserbringer geltend zu machen.
Können zur Verfügung gestellte Gutscheine vom Teilnehmern nicht beim Leistungserbringer eingelöst werden, ist ausschließlich der Leistungserbringer in vollem Maße schadensersatzpflichtig. Der Leistungserbringer haftet in vollem Umfang für alle dem Käufer | Gewinner des Gutscheins in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.
Der Betreiber übernimmt im Falle einer Nichterbringung von Leistungen, fehlerhafter oder teilweiser Leistungserbringung durch den Leistungserbringer keinerlei Funktion und Haftung. Der Betreiber ist im Falle einer Nichterbringung von Leistungen, fehlerhafter Leistungserbringung oder Insolvenz des Leistungserbringers sowie sonstigen rechtlichen Ansprüchen von Teilnehmern schad- und klaglos zu halten.
Schadenersatzansprüche werden vom Teilnehmer direkt an den Leistungserbringer | Aussteller des Gutscheins gerichtet.
Jegliche Form von gerichtlichen wie auch außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten haben zwischen dem Leistungserbringer und dem Käufer | Gewinner des Gutscheins zu erfolgen.
Der Leistungserbinger verpflichtet sich, den Betreiber vollumfänglich schad- und klaglos zu halten. Der Leistungserbringer stellt den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich sämtlicher anfallenden Rechtsverfolgungskosten, frei.
Der Austeller des Gutscheins bleibt in allen Belangen der Ansprechpartner für Interssenten und zukünftige Gäste.
Es werden auch weiterhin die Kontaktdatendes Ausstellers des Gutscheins im Angebot angezeigt, sodass bei Rückfragen zum Aufenthalt jederzeit direkt mit dem Leistungserbringer Kontakt aufgenommen werden kann.
ES gelten die AVB des Leistungserbringers.
Ausgenommen davon sind Stornobedingungen. Bei vom Betreiber erworbenen Gutscheinen gelten die Stornobedingungen des Betreibers.